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AntarktisvertragDer Antarktisvertrag von 1961 |
Der Antarktisvertrag war das erste internationale Abkommen nach dem Zweiten Weltkrieg, das für eine bestimmte Region alle militärischen Massnahmen untersagt. Damit war er auch die erste Vereinbarung über eine kernwaffenfreie Zone in der Welt. Vertragsgebiet: Mitglieder:
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Massnahmen und Übereinkommen, die den Antarktisvertrag begleiten
Ausserhalb des Antarktis-Vertragssystems wurde durch die Internationale Walfangkommission (IWC) 1994 ein für 50 Jahre geltendes, 21 Mio. km2 grosses Walschutzgebiet rund um die Antarktis errichtet.
Nachfolgend Ersttagsumschläge zur Erinnerung an 10 Jahre Antarktisvertrag von den Gründerstaaten Norwegen, Russland und USA |
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Zusatzübereinkommen zum Antarktisvertrag Übereinkommen über die Erhaltung der antarktischen Robben (CCAS) Das Übereinkommen wurde am 1. Juni 1972 von zwölf Staaten unterzeichnet und trat am 11. März 1978 in Kraft. Das Übereinkommen findet Anwendung auf die Meere südlich 60°S. Es bezieht sich auf See-Elefant, Seeleopard, Weddellrobbe, Krabbenfresserrobbe, Rossrobbe und Pelzrobbe. Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze (CCAMLR) Das Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) wurde am 20. Mai 1980 von 14 Staaten unterzeichnet und trat am 7. April 1982 in Kraft. Gegenwärtig sind 26 Staaten und die Europäische Gemeinschaft beteiligt. Das Übereinkommen besteht aus 33 Artikeln und einer Anlage
In
Artikel
II
wird
darauf
hingewiesen,
dass
der
Begriff
die
rationale
Nutzung
erlaubt.
Artikel
VII
richtet
eine
Kommission,
Artikel
XIV
einen
Wissenschaftlichen
Ausschuss
ein.
CCAMLR
-
Hinter
diesem
Kürzel
verbirgt
sich
die
Konvention
zum
Schutz
des
Meereslebens
oder
auf
englisch
:
Convention
on
the
Conversation
of
Marine
Living
Resources.
Ihr
Ziel
ist
der
Erhalt
der
lebenden
Meeresressourcen
der
Antarktis
südlich
des
60.
Breitengrades
und
der
Gebiete
nördlich
davon
bis
zur
Konvergenz,
die
Teil
des
antarktischen
Ökosystems
sind.
Es
ist
das
politische
Pendant
zur
BIOMASS-Forschung
und
Teil
des
Antarktisvertragsystems.
Greenpeace
hat
bei
der
CCAMLR
den
Beobachterstatus Man wollte der sich schnell entwickelnden Krillfischerei entgegenwirken - Krill ist für die meisten Tierarten - so auch beim Blauwal - die Hauptnahrung. Neben der Nutzung einzelner Arten soll vor allem der Schutz des Antarktischen Ökosystems gewährleistet bleiben. Leider waren zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens die Fischbestände - wie Eisfisch und Marmorbarsch - bereits stark überfischt. Es wurden zwar anhand biologischer Daten sehr strenge Regulierungsmassnahmen beschlossen, doch bei Fischen mit hohem kommerziellen Wert gibt es immer wieder illegale Fangaktivitäten. Ein zusätzliches Problem ist die Langleinenfischerei, der viele bedrohte Seevogelarten zum Opfer fallen. Dieses Problem muss noch durch die CCAMLR gelöst werden. Die CCAMLR gliedert sich in die Kommission als Entscheidungsträger mit Sitz in Hobart Australien und dem Wissenschaftsausschuss, der die Informationen sammelt und mit Empfehlungen an die Kommission weitergibt. |
Das Ressourcenübereinkommen (CRAMRA) Der Schutz der Antarktis und ihrer empfindlichen Ökosysteme vor Umweltschäden hat immer grössere Bedeutung gewonnen. Dabei standen viele Jahre die möglichen Auswirkungen von Bergbauaktivitäten auf die antarktische Umwelt im Mittelpunkt. Die 1981 nach jahrelangen Erörterungen mit der Ausarbeitung einer vertraglichen Regelung beauftragte IV. Sonderkonsultativtagung endete 1988 in Wellington mit der Annahme des Textes für ein Ressourcenübereinkommen (CRAMRA). Es liess Exploration und Gewinnung mineralischer Rohstoffe unter sehr strengen Umweltschutzvorschriften und Kontrollen in bestimmten genehmigungspflichtigen Einzelfällen zu. Frankreich und Australien zogen sich jedoch 1989 überraschend von der CRAMRA zurück, so dass sie nicht mehr in Kraft treten konnte. Statt dessen verstärkten sich Tendenzen, für die Antarktis ein langfristiges Verbot von Bergbauaktivitäten zu fordern. Dem schloss sich auch Deutschland an, das die CRAMRA nicht gezeichnet hatte. Das Umweltschutzprotokoll (USP) Das Umweltschutzprotokoll (USP) von 1991 ergänzt den Antarktisvertrag von 1959. Er will ein umfassendes Umweltschutzsystem für die Antarktis und damit den Antarktisvertrag von 1961 ergänzen und den heutigen Gegebenheiten anpassen. Die XV. Konsultativtagung 1989 in Paris erteilte einer Sonderkonsultativtagung das Mandat zur Ausarbeitung eines umfassenden Umweltschutzsystems für die Antarktis. Innerhalb eines Jahres erzielten die 26 Konsultativstaaten des Antarktisvertrages Einigung über ein Umweltschutzprotokoll mit vier Anlagen über Umweltverträglichkeitsprüfung, Schutz der antarktischen Flora und Fauna, Verhütung von Meeresverschmutzung und Abfallbehandlung. Es wurde am 4. Oktober 1994 in Madrid unterzeichnet. Eine fünfte Anlage zu antarktischen Schutzgebieten wurde auf der XVI. Konsultativtagung 1991 in Bonn beschlossen. Entscheidend für dieses Ergebnis war die Einigung in der brisanten und seit dem Scheitern des Wellingtoner Ressourcenabkommens (CRAMRA) von 1988 umstrittenen Frage des Rohstoffabbaues in der Antarktis. Das Umweltschutzprotokoll enthält ein Verbot von Rohstoffaktivitäten -zugleich räumt es nach Ablauf von 50 Jahren Revisionsmöglichkeiten ein. Neben dem Verbot von Rohstoffaktivitäten enthält das Protokoll weitere Bestimmungen von massgeblicher Bedeutung für das zukünftige Umweltschutzregime in der Antarktis. Die Umweltschutzgrundsätze in Artikel 3 unterwerfen erstmals jegliches menschliches Handeln auf dem 6. Kontinent Regeln, die der überragenden ökologischen Bedeutung dieser Region für das Weltklima und den Umweltschutzinteressen der gesamten Menschheit Rechnung tragen.
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Das Walfangabkommen Dieser Vertrag wurde nicht speziell für die Antarktis geschaffen, hat aber auch für dieses Gebiet Gültigkeit. So wurde 1994 eine 18 Mio km2 grosse Fläche im Bereich der Antarktis zum Walschutzgebiet erklärt. IWC - Internationale Walfangkommission Die Beratungen über ein neues Bewirtschaftungssystem kamen erneut zu keinem Abschluss. Das Verfahren zielt auf eine genaue Analyse der weltweiten Walbestände und die Kontrolle der Einhaltung von Verboten ab. Zudem sollte das neue System auch Fangquoten für gewisse Arten ermöglichen, wenn deren Bestände als dafür gross genug eingestuft würden. Über das Verfahren wird bei der IWC seit 1992 gerungen.
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| Inspektionen Das Recht gegenseitiger Kontrollen und Inspektionen ist im Artikel VII des Antarktisvertrages von 1961 geregelt, welcher lautet: " Mitgliedsstaaten haben das Recht, Beobachter zu benennen, die Inspektionen von Stationen und von vor Anker liegenden Schiffen sowie Luftbeobachtungen durchführen können und jederzeit völlig freien Zugang zu allen Gebieten der Antarktis haben. Die Mitgliedsstaaten informieren sich untereinander über ihre Expeditionen und Stationen. Diese Berichterstattung findet einmal im Jahr im Oktober zwischen allen Vertragsparteien statt. " |
Beispiel einer solchen Inspektion 1988 durch Russland (ex UdSSR)Das Inspektionsteam umfasste 8 Personen und verliess St. Petersburg (damals Leningrad) am 28.10.1988 an Bord einer Illyushin 500 Richtung Antarktische Halbinsel. Das erste Ziel war der Flugplatz Eduardo Frei (damals Teniente Marsh) auf King George Island, den sie am 9.11.1988 erreichten. Das Inspektionsteam besuchte 22 Antarktisstationen von 17 Mitgliedsländern des Antarktisvertrages. Der erste Stützpunkt war die Station Bellingshausen (Russland) und von dort wurden zwischen dem 9. und 11. Nov. besucht:: Great Wall (China) - Arctowsky (Polen) - Comandante Ferraz (Brasilien) - Jubany (Argentinien) - King Sejong (Südkorea) - Artigas (Uruguay) - Teniente Marsh (Chile) - Marambio (Argentinien) [ diese Stationen liegen alle auf King George Island und wurden zwischen dem 9. und 11. November besucht] Mit einem Flugzeug AN-74 gelangten sie nach dem 2. Stützpunkt Novolazarewskaya (Russland) und von dort wurden die Stationen Georg Forster ( Deutschland, damals DDR) - Dakshin Gangotri (Indien) - Halley (Grossbritannien) - Georg von Neumayer (Deutschland damals Bundesrepublik) - SANAE (Südafrika) besucht. Der nächste Stützpunkt war Molodjoshnaya (Russland) und von dort wurden zwischen dem 21. und 25. November folgende Stationen besucht: Mawson (Australien), Davis (Australien) und Mirny (Russland). Von Mirny flogen sie weiter nach McMurdo (USA), wo sie anschliessend eine Hercules zur Amundsen-Scott South Pole Station (USA) brachte. Nach dem Rückflug wurden die Stationen McMurdo (USA) und Scott Base (Neuseeland) besucht. Mit einer Hercules der Royal New Zealand Air Force erreichten sie am 2.12.1988 Christchurch in Neuseeland. Der Rückflug nach Russland erfolgte wieder mit einer russischen Ilyushin 500. |
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| Atomkraft Während einigen Jahren gab es auf der US-Hauptstation gar ein kleines Atomkraftwerk. Die Anlage war aber sehr störungsanfällig und wurde daher wieder demontiert und zurück in die USA verschifft. Der Antarktisvertrag verbietet übrigens nur die Endlagerung von Atommüll - trotzdem wird es in der Antarktis kaum eine zweite Anlage geben.
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