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Politik und Antarktis

Das "Kernstück der politischen Antarktis" ist der sogenannte Antarktisvertrag. Dabei unterscheidet man Vollmitglieder - sie unterhalten eine Ganzjahresstation oder sind Gründungsmitglieder - und assoziierte Mitglieder - mit einem qualifiziertem Interesse an der Antarktis. 

Die endgültige Zugehörigkeit wird auch vom Antarktisvertrag nicht geregelt - die Ansprüche vor Inkrafttreten des Vertragswerkes wurden sistiert, spätere Ansprüche wurden verweigert. Die von Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Neuseeland, Norwegen und Grossbritannien seit Anfang des 20. Jahrhunderts erhobenen Gebietsansprüche sind im Vertrag ausdrücklich offen gelassen. 

Viele Fragen sind also offen - so auch, ob die Antarktis (oder Teile davon) überhaupt Teil eines Landes oder gar ein eigenständiges Land sein kann - ein wichtiges Element eines eigenständigen Staates - die ständige Bevölkerung - trifft nicht zu. Auch das Personal der Winterstationen wird ständig ausgetauscht - alle Bewohner der Antarktis sind dort letztendlich nur Gäste.



Brief von der argentinischen Station Esperanza -- Militar Esperanza

 

 

Völkerrechtlich hat der am 1.12.1959 in Washington unterzeichnete Antarktisvertrag (in Kraft seit dem 23.6.1961) die Besitz- und Nutzungsrechte geregelt, jedoch immer für eine definierte Zeit. Danach ist die Antarktis ein internationaler Gemeinschaftsraum. 


Heute stellt sich eher die Frage: Gehört in Zukunft (nach Ablauf des heute gültigen Vertrages im Jahre 2041) die Antarktis niemandem (terra nullis) oder gehört sie uns allen als Welterbe Antarktis.


Die 37. sowjetische Antarktisexpedition fand statt, als es bereits keine Sowjetunion mehr gab. Das Männchen zeigt richtigerweise ja auch bereits die russische Fahne.Das Cachet stammt von der russischen Station Bellingshausen.

Politikerbesuche

Politikerbesuche in der Antarktis sind nichts Aussergewöhnliches - auch Leute aus dem Adel waren schon dort.


links : Senator Henry M. Jackson
oben: Der frühere chilenische Diktator Augusto Pinochet

 

Vereinte Nationen - UNO

Die Antarktisfrage steht seit 1983 auf der Tagesordnung der UNO. Eine auch von anderen Entwicklungsländern unterstützte Initiative Malaysias zielte darauf ab, das Antarktis-Vertragssystem der UNO  zu unterstellen und die Antarktis zum "gemeinsamen Erbe der Menschheit" zu erklären. Die Antarktisvertrag-Staaten lehnen dies ab. Sie verweisen darauf, dass jedem UNO-Mitglied der Beitritt zum Antarktisvertrag offen steht.

Die 49. Generalversammlung 1994 hat wieder Abstand von den Resolutionen genommen, die das Antarktisvertragssystem stark kritisierten und der UNO unterstellen wollten. Unter erheblichem Einsatz westlicher Antarktisvertrag-Mitgliedstaaten (Neuseeland, USA, Grossbritannien und Deutschland) wurde eine Konsensresolution erreicht, die die Anerkennung für das Antarktisvertragssystem enthält. 

Seit der 51.Generalversammlung 1996 wurde diese Linie durch eine neue Konsensresolution fortgesetzt, in der die Antarktisvertrag-Staaten ihre Position deutlicher als bisher zur Geltung bringen konnten. Zur Zeit wird die "Frage der Antarktis" im dreijährigen Rhythmus aufgenommen. Die letzte Konsensresolution wurde von der 54. Generalversammlung 1999 angenommen.

Weltnaturerbe

UNESCO - The World Heritage List

  • 1997 Heard and Mc Donald Islands

  • 1997 Macquarie Island

Antarktisinstitute

Die Antarktisinstitute werden von den teilnehmenden Staaten organisiert.


AANII - Arktis und Antarktisinstitut der ehem. Sowjetunion in Leningrad - heute St.Petersburg

Gebietsansprüche

Die politische Grenze der Antarktis ist also eindeutig der 60. Breitengrad. Vorher gehe ich aber noch auf die wenigen Inseln zurück, welche nördlich dieser Linie liegen, aber südlich der Meinardus-Linie sind und deshalb auch zur Antarktis gehören (=siehe Geographie/Grenzen der Antarktis)

Gebiet beansprucht von Dekret vom Besitznahme
South Georgia Grossbritannien 21.07.1908 1775
South Sandwich Grossbritannien 21.07.1908 1775
Bouvet Norwegen 23.01.1928 1928
Heard Australien 26.12.1947 1908 brit.
Macquarie Australien 1825 1825

Die Ansprüche auf Gebiete südlich des 60° Breitengrades, jedoch von USA, Russland/UdSSR, China, Indien usf. nie anerkannt:

Gebiet beansprucht von Dekret vom Besitznahme
Sektor 20°W-80°W 1) Grossbritannien 26.02.1962  
Sektor 25°W-74°W 1) Argentinien 02.09.1946 1820
Sektor 53°W-90°W 1) Chile 06.11.1940 1540
Sektor 20°W-45°E Norwegen 14.01.1939 1927
St.Peter-I.-Insel
=68°50'S-90°30'W
Norwegen 01.05.1931  
Sektor 136°E-142°E Frankreich 27.03.1934 1840
Sektor 45°E-136°E
Sektor 142°E-160°E
Australien 24.08.1936 1909
Sektor 160°E-150°W Neuseeland 30.07.1923 1841
Sektor 90°W-150°W
ausgenommen Peter-I.
kein Anspruch 2)    


 

  1. der Sektor von Grossbritannien - Argentinien - Chile wird z.T. mehrfach beansprucht:
    20°W-25°W nur Grossbritannien
    25°W-53°W von Grossbritannien und Argentinien
    53°W-74°W von Grossbritannien, Argentinien und Chile
    74°W-80°W von Grossbritannien und Chile
    80°W-90°W nur Chile
  2. der Sektor 90°W-150°W wurde für die USA reserviert, aber nie von ihr beansprucht.

         

Die einzelnen Länder begründen ihre Ansprüche so: (nur südl. 60.°)

  • Grossbritannien: stützt seine Ansprüche auf die Besitzergreifungen bei Forschungsreisen früherer Zeit, so 1819 die Süd-Shetlands durch Kapitän Smith, 1821 die Süd-Orkneys durch Powell und zu Beginn dieses Jahrhunderts, als der Walfang im südlichen Eismeer zunahm mit der Errichtung der "Falkland Islands Dependency". Grossbritannien hat für die Erforschung der Grahamland-Region sehr viel getan und unterhält mehrere Ganzjahres-Stationen.

  • Argentinien:stützt seine Ansprüche durch seine Verwaltungsschritte in dieser Region, durch den wissenschaftlichen Nachweis, dass Grahamland und die vorgelagerten Inseln die direkte natürliche Fortsetzung Südamerikas darstelle und dass Argentinien der nächste Anlieger ist. Die Verwaltungsmassnahmen: mehrere Ganzjahres-Stationen, Die argentinische Antarktis führt den offiziellen Namen "Antartida Argentina" und untersteht der Seeverwaltung von Feuerland in Ushuaia, mehrere Leuchtfeuer, seit 1904 Postamt in Orcadas - weitere folgen 1947 und 1948, viele wissenschaftliche Expeditionen.

  • Chile: stützt seine Ansprüche durch den Hinweis auf die historische Kontinuität, auf seine Lage als Anliegerstaat, auf die verwaltungsmässigen Einrichtungen in diesem Gebiet und dem wissenschaftlichen Nachweis, dass Grahamland die Fortsetzung der Anden sei. Die Verwaltungsmassnahmen: 3 Ganzjahres-Stationen in der Antarktis (der Armee unterstellt), das chilenische Territorium trägt den Namen "Territorio Antartico Chileno" und untersteht verwaltungsmässig der Provinz Magallanes mit Sitz in Punta Arenas, Chile hat mehrere Leuchtfeuer und Postämter in der Antarktis - die Postämter unterstehen dem Postbezirk Punta Arenas.
     

  • Norwegen: begründet seine Ansprüche auf die beiden Inseln Bouvet und Peter I. durch die Tatsache der ersten Landung und Flaggenhissung, sowie durch die genaue Vermessung und Kartierung der Inseln. Die Bouvet-Insel wurde am 1.12.1927 und die Peter-I. Insel am 2.2.1929 unter norwegischen Schutz gestellt, die formelle Annexion erfolgte erst 1933, der atlantische Sektor selbst kam 1939 unter norwegische Staatshoheit. Norwegen besitzt einen grossen Anteil an der Erforschung der Antarktis: einerseits Erforschung durch private Reeder wie Lars Christiensen und dessen Expeditionen zur Entdeckung der Küsten von von 20°W bis 90°O - andererseits die Ersterreichung des Pols durch Roald Amundsen im Jahre 1911.
     

  • Frankreich: stützt seine Ansprüche auf die Tatsache der Entdeckung und Besitzergreifung im Jahre 1840. Frankreich regelte die verwaltungsmässige Angliederung , als diese Gebiete 1925 dem Gouverneur von Madagaskar unterstellt wurden. Die Verwaltungsmassnahmen: Das französische Südpolargebiet führt amtlich den Namen "Terre Adélie" , unterstand zuerst dem Generalgouverneur von Madagaskar als Dependence und seit April 1954 direkt dem "Ministère de la France d'Outre-Mer" in Paris, Radiotelegraphische Station und Postamt seit 1949/52.
     

  • Australien: Die Ansprüche gründen sich auf die Tatsache, dass es australische Expeditionen waren, die diese Gebiete erforscht haben und dass Australien der natürliche Anlieger der südwärts gelegenen antarktischen Küste ist. die Verwaltungsmassnahmen: 3 Ganzjahres-Stationen auf dem antarktischen Festland, das Gebiet führt den offiziellen Namen "Austalian Antarctic Territory" und untersteht direkt der australischen Bundesregierung.
    Neuseeland: Die aktive Beteiligung Neuseelands an der Erforschung der Antarktis begann anfangs Jahrhundert mit der Teilnahme an australischen und britischen Expeditionen. Ausserdem waren die Häfen der Südinsel (Lyttelton, Chalmers) Ausgangspunkt von Expeditionen. Seit den Expeditionen Scotts und Shackletons hatte Grossbritannien grosses Interesse an Süd-Victoria Land und dem Ross-Schelfeis. 1923 erfolgte die Errichtung der Ross-Dependency, die aus rein verwaltungstechnischen Gründen der Regierung von Neuseeland unterstellt wurde.

Staaten, welche keine Ansprüche mehr stellen:

  • Sowjetunion (heute Russland): hat keinerlei territorialen Ansprüche angemeldet. Doch wurde 1950 ein Memorandum der Regierung der Sowjetunion veröffentlicht, das ihre Zuziehung bei territorialen Verhandlungen verlangt. Sie stützte ihre Ansprüche auf antarktische Gebiete auf die Erstentdeckung 1820 durch Bellingshausen. Aus diesem Grund hat sie die norwegischen Erwerbungen nicht anerkannt und gegen die chilenische und argentinische Okkupation protestiert.
     

  • USA : Zwar haben Byrd 1929 von Marie-Byrd Land und Ellsworth vom American Highland 1939 im Namen der Vereinigten Staaten Besitz ergriffen, doch hat der amerikanische Kongress diese Okkupation nicht bestätigt. Die Regierung der USA hat wiederholt erklärt, dass sie die Annexionen im Südpolargebiet nicht anerkennt und die gesamte Antarktis "terra nullius" sei und unter die gemeinsame Verwaltung der Vereinten Nationen gestellt werde. Der Sektor 90°W bis 150°W wurde zu einem frühen Zeitpunkt (vor Inkrafttreten des Antarktisvertrages) als Sektor der USA gehandelt.


 

Kriegshandlungen

Die Kriegshandlungen im Bereiche der Antarktis betrafen Konflikte zwischen Grossbritannien und Argentinien.

Krieg um die Falklandinseln 1982

Die Falklandinseln liegen ausserhalb der antarktischen Konvergenz, nicht jedoch die zu den Falkland Islands Dependencies gehörenden Südgeorgien und Südsandwich Inseln. 
Am 18. März 1982 kam es auf Südgeorgien zu einem folgenschweren Zwischenfall : Argentinische Arbeiter sind mit dem Schiff "Bahia Buen Suceso" nach Leith auf Südgeorgien gekommen, um dort vertragsgemäss eine ehemalige Walfangstation zu verschrotten. Dabei hissten die Arbeiter die argentinische Flagge, was die Briten veranlasste, ihr bewaffnetes Patrouillenschiff "Endurance" dorthin zu schicken. Argentinien zog nach und entsendete das bewaffnete Schiff "Bahia Paraiso". Bereits am 25 April eroberten britische Truppen Südgeorgien wieder zurück, vier Wochen vor der Invason der Falkland Inseln.